Arbeitnehmerveranlagungen
Ich unterstütze Sie gerne bei der Arbeitnehmerveranlagung.
Diese kann für 5 Jahre rückwirkend beim Finanzamt durchgeführt werden.
Als Abzugsposten können Ausgaben aus folgenden Bereichen abgesetzt werden.
- Werbungskosten bei aktivem Dienstverhältnis
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
Diese Informationen erhalten Sie bei mir persönlich oder über die Homepage beim Finanzamt:
